Begleitschreiben des Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs zu strafrechtlichen Untersuchungen

In Anbetracht der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit im Steuerbereich äussert die zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs (Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs – nachstehend “HMRC” genannt) ihren Standpunkt zu strafrechtlichen Untersuchungen gegen Personen wegen Steuerschulden und Verantwortlichkeiten, die vor dem Datum des vorliegenden Abkommens auf Vermögenswerten im Sinne dieses Abkommens entstanden sind.

Sofern eine betroffene Person zustimmt, entweder eine Einmalzahlung nach Artikel 9 dieses Abkommens zu leisten, oder eine freiwillige Meldung der Vermögenswerte nach Artikel 10 dieses Abkommens vorzunehmen, und diese betroffene Person mit HMRC umfassend zusammenarbeitet, ist es ab dem Zeitpunkt, zu dem sie sich unwiderruflich für eine der Möglichkeiten entschieden hat, höchst unwahrscheinlich, dass HMRC gegen diese Person eine strafrechtliche Untersuchung einleitet wegen eines Steuerdelikts im Zusammenhang mit Steuerschulden aus der Vergangenheit auf Vermögenswerten im Sinne dieses Abkommens. Dies gilt nicht, wenn die Vermögenswerte den Erlös aus einem (nicht mit einem Steuerdelikt verbundenen) Verbrechen bzw. den Erlös aus einem mit einem Steuerdelikt mit einer Strafandrohung von mindestens zwei Jahren Haft verbundenen Verbrechen darstellt.

Professionelle Berater, schweizerische Zahlstellen und ihre Angestellten müssen ihre gesetzlichen Pflichten in Bezug auf die Geldwäscherei einhalten. Eine uneingeschränkte Garantie gegen strafrechtliche Untersuchungen besteht nie. Jedoch ist es höchst unwahrscheinlich, dass die Einleitung von strafrechtlichen Untersuchungen gegen professionelle Berater, schweizerische Zahlstellen und ihre Angestellten durch HMRC im öffentlichen Interesse des Vereinigten Königreichs sein könnte.

Diese Zusicherungen betreffen nur Untersuchungen von HMRC. HMRC ist nicht allein für die strafrechtliche Untersuchung von Steuerdelikten zuständig. Für die Tätigkeit anderer Behörden des Vereinigten Königreichs können keinerlei Zusagen gemacht werden.

Die in diesem Schreiben bezüglich strafrechtlicher Untersuchungen gemachten Zusicherungen gelten nur für strafrechtliche Untersuchungen gegen betroffene Personen in Bezug auf Vermögenswerte im Sinne dieses Abkommens in der Schweiz, die vom Abkommen erfasst sind. Für strafrechtliche Untersuchungen gegen Personen in Bezug auf Vermögenswerte ausserhalb der Schweiz werden keinerlei Zusicherungen gemacht.

Sofern der Zusammenhang es rechtfertigt, kommt den in diesem Schreiben verwendeten Begriffen und Ausdrücken dieselbe Bedeutung wie im Abkommen zu.

6. Oktober 2011

Dave Hartnett CB, Permanent Secretary for Tax
For and on behalf of Her Majesty’s Revenue & Customs of the
United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland