Besteuerung Schweizer Kapitalanlagen
Die Schweiz kann im internationalen Vergleich mit einer attraktiven Besteuerung von Kapitalanlagen punkten. Zwar ist die Kapitalertragssteuer mit 35 % auf den ersten Blick relativ hoch, doch Privatanleger können sich in vielen Fällen komplett davon befreien lassen, sofern sie sich an einige grundlegende Bedingungen halten. Dadurch sind Kapitalanlagen besonders attraktiv, um sich steuerfreie Nebeneinkünfte sichern zu können.
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Gewinne aus Kapitalanlagen mit 35 % besteuert
Zu den üblichen Gewinnen aus Kapitalanlagen zählen unter anderem Zinsen, Dividenden und Veräusserungsgewinne aus Aktien. Für alle diese Einkünfte gilt prinzipiell eine 35 % hohe Kapitalertragssteuer. Auf den ersten Blick scheint das vergleichsweise hoch zu sein, andere Länder wie Deutschland nehmen schliesslich nur 25 %. Das Vereinigte Königreich begnügt sich je nach Höhe der Einnahmen sogar mit nur 0 – 20 %.
Doch im Normalfall greift die volle 35 % hohe Besteuerung in der Schweiz nur bei professionellen Anlegern, die damit den Grossteil ihres Einkommens erzielen. Privatanleger profitieren hingegen von einer vollständigen Befreiung, sofern sie sich an einige Grundregeln bei der Kapitalanlage halten. Auf diese gehen wir im Folgenden noch einmal im Detail ein.
Privatanleger können die Kapitalertragssteuer umgehen
Um die private Vorsorge für Einwohner in der Schweiz attraktiver zu machen, können Privatanleger sich von der Kapitalertragssteuer komplett befreien lassen. Dafür müssen sie bei der Anlage einige wichtige Grundregeln beachten.
- Die Wertpapiere müssen mindestens sechs Monate lang gehalten werden, bevor sie (mit Gewinn) verkauft werden können. Das soll ein langfristiges Anlageverhalten belohnen und den Hang zu kurzfristigen sowie risikoreichen Spekulationen minimieren.
- Gewinne aus Kapitalanlagen dürfen nicht mehr als 50 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen. Hierbei zeichnet sich als Erstes ab, ob man eigentlich ein Privatanleger ist oder nicht doch eher ein professioneller Investor.
- Das Gesamtvolumen der Transaktionen (Käufe und Verkäufe) darf nicht mehr als das Fünffache des Wertes des Investitionsportfolios ausmachen. Ähnlich wie die erste Regel soll das langfristige Anleger begünstigen.
- Derivate (insbesondere Option) gilt es als Privatanleger zu vermeiden, mit Ausnahme zur Absicherung des eigenen Risikos. Spekulationen und Wettverhalten sollen also nicht belohnt werden.
- Privatanleger müssen mit dem eigenen Geld investieren, es darf sich also nicht um einen Kredit handeln. Das soll den Anreiz minimieren, sich mit geliehenem Geld womöglich noch weiter zu verschulden.
Alle diese Regeln sollen dazu dienen, kurzfristige Spekulationen von Privatanlegern zu minimieren und beispielsweise Aktien als langfristige Anlagemöglichkeit attraktiv zu machen. Insbesondere als zusätzliche Altersversorgung eignen sich die Anlageklassen somit ganz hervorragend. Kaum ein anderes Land auf der Welt bietet seinen Einwohnern derart hohe Steuervorteile, wenn es um Kapitalerträge geht.
Dabei entscheidet letztlich jedoch immer das Finanzamt, wer als privater (0 % Besteuerung) und wer als professioneller Anleger (35 % Besteuerung) gilt. Solange Sie alle fünf genannten Bedingungen erfüllen, sollte es dabei absolut keine Probleme geben. Werden eins bis zwei Regeln davon verletzt, kommt es dann immer auf die individuelle Sachlage und Entscheidung des Finanzamts an.
Wer in Rente geht, könnte steuerpflichtig werden
Viele Menschen bauen sich mit Kapitalanlagen ein passives Dividendeneinkommen auf, um damit im hohen Alter einen Zusatz zur Rente zu haben. Doch hierbei könnten die Kapitalerträge unter Umständen dann doch steuerpflichtig werden. Während man im Berufsleben als Privatanleger in der Regel weniger als 50 Prozent des Nettoeinkommens aus Kapital erzielt, kann das im Ruhestand wieder ganz anders aussehen.
Das Nettoeinkommen geht nämlich schlagartig zurück, während die Kapitalerträge hoch bleiben oder sogar noch steigen. Letztlich kann das also dazu führen, dass eine wichtige Grundregel verletzt wird, um als Privatanleger klassifiziert zu werden. Informieren Sie sich also im besten Fall rechtzeitig darüber, sofern diese Regelung auf Sie zutreffen könnte.