Gemeinsame Erklärung der Vertragsstaaten zur Gleichwertigkeit dieses Abkommens
Die Vertragsstaaten erklären, dass die im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vereinbarte bilaterale Zusammenarbeit in ihrer Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt. Sie sehen das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt als ausgewogene Regelung an, die die Interessen der Vertragsparteien wahrt. Sie werden daher die vereinbarten Massnahmen nach Treu und Glauben durchführen und diese Regelung nicht durch einseitiges Handeln verletzen oder sich im Verhältnis mit Drittparteien gegen diese Regelung wenden.