Verordnung über die Leistung einer Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen an das Vereinigte Königreich
vom 30. November 2012
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 20121 über die internationale Quellenbesteuerung (IQG),
verordnet:
Art. 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt die Frist für die unwiderrufliche Kreditzusage der Abwicklungsgesellschaft und …
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