Gemeinsame Erklärung zur Gleichwertigkeit dieses Abkommens

Die Vertragsstaaten erklären, dass die im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit im Steuerbereich vorgesehene bilaterale Zusammenarbeit einen Stand erreichen wird, der in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung von Erträgen und Gewinnen aus Vermögenswerten dauerhaft gleichkommt. Sie sehen dieses Abkommen über die Zusammenarbeit im Steuerbereich als ausgewogene Regelung an, die die Interessen der Vertragsparteien wahrt. Sie werden daher ihre Pflichten nach Treu und Glauben erfüllen und die Bestimmungen nicht durch einseitiges Handeln verletzen oder im Verhältnis mit Drittparteien dagegen handeln.